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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partnerprogramms

§ 1 Definitionen

  • Administrator – Framky sp. z o. o. mit Sitz in Warschau (05-075), 20 Śliska Street, eingetragen im Unternehmerregister unter der KRS-Nr. 0000899512, NIP: 5213928409, REGON: 38893179800000, Höhe des Stammkapitals: PLN 100,000.

  • Partnerprogramm – vom Administrator betriebenes Affiliate-Marketing-Programm, das es Partnern ermöglicht, durch die Bewerbung von Framky-Produkten Provisionen zu verdienen.

  • Partner – eine natürliche Person oder ein Unternehmen, das sich erfolgreich für das Partnerprogramm registriert hat und in dieses aufgenommen wurde.

  • Partnerkonto – ein spezielles Konto im Partner-Dashboard, in dem der Partner Vermittlungen und Provisionen verfolgen sowie auf Marketingmaterialien zugreifen kann.

  • Partnerlink – eine eindeutige Tracking-URL, die jedem Partner zur Identifizierung vermittelter Kunden zugewiesen wird.

  • Provision – die an Partner gezahlte monetäre Vergütung für erfolgreiche Vermittlungen, die zu abgeschlossenen Käufen führen.

  • Conversion-Zeitraum – der Zeitraum von 30 Tagen, innerhalb dessen ein Kauf eines vermittelten Kunden dem Partner zugeordnet wird.

  • Partner-Dashboard – das Online-Dashboard, auf dem Partner ihre Leistung überwachen, auf Marketingmaterialien zugreifen und ihr Konto verwalten können.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

  1. Das Partnerprogramm wird vom Administrator betrieben und ermöglicht es Partnern, durch die Bewerbung von Framky-Produkten und -Dienstleistungen Provisionen zu verdienen.

  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Administrator und den Partnern. Mit dem Beitritt zum Partnerprogramm akzeptieren Sie diese Bedingungen vollumfänglich.

  3. Die Teilnahme am Partnerprogramm ist kostenlos. Für die Registrierung, die Teilnahme oder den Zugang zu Marketingmaterialien fallen keine Gebühren an.

  4. Der Administrator behält sich das Recht vor, jeden Antrag auf Teilnahme am Partnerprogramm nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.

  5. Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder das in ihrer Rechtsordnung geltende gesetzliche Volljährigkeitsalter erreicht haben, je nachdem, welches Alter höher ist.

§ 3 Registrierung und Partnerkonto

  1. Um am Partnerprogramm teilzunehmen, müssen Antragsteller das Registrierungsformular ausfüllen und dabei genaue und vollständige Angaben machen, einschließlich:

    • Vollständiger Name oder Firmenname
    • Kontakt-E-Mail-Adresse
    • Website oder Social-Media-Kanäle (sofern zutreffend)
    • Gesetzlich erforderliche Steueridentifikationsdaten
  2. Der Administrator prüft Anträge innerhalb von 5 Werktagen und informiert die Antragsteller per E-Mail über Annahme oder Ablehnung.

  3. Partner sind dafür verantwortlich, dass die Angaben in ihrem Partnerkonto korrekt und aktuell sind.

  4. Partnerkonten sind nicht übertragbar und dürfen nicht verkauft, geteilt oder an Dritte abgetreten werden.

  5. Partner müssen ihre Kontozugangsdaten schützen und den Administrator unverzüglich über jeden unbefugten Zugriff oder jede Sicherheitsverletzung informieren.

§ 4 Provisionsstruktur

  1. Partner erhalten Provisionen auf qualifizierte Käufe, die von Kunden getätigt werden, die Framky über ihren eindeutigen Partnerlink erreichen.

  2. Die Provisionssätze werden vom Administrator festgelegt und können variieren je nach:

    • Produktkategorie
    • Verkaufsvolumen
    • Besondere Aktionszeiträume
    • Leistungsstufe des Partners
  3. Die aktuellen Provisionssätze werden im Partner-Dashboard deutlich angezeigt, und Änderungen werden mit einer Frist von mindestens 30 Tagen angekündigt.

  4. Provisionen werden auf den Nettoverkaufsbetrag berechnet (ohne Steuern, Versandkosten sowie Rabatte oder Rückerstattungen).

  5. Provisionen werden ausschließlich für abgeschlossene Käufe gewährt, bei denen:

    • Der Kunde Framky über den eindeutigen Link des Partners erreicht hat
    • Der Kauf innerhalb des 30-tägigen Conversion-Zeitraums abgeschlossen wurde
    • Die Bestellung nicht storniert oder erstattet wurde
    • Die Zahlung erfolgreich abgewickelt wurde

§ 5 Zuordnung und Tracking

  1. Kundenvermittlungen werden mithilfe von Cookies und dem eindeutigen Tracking-Link des Partners verfolgt.

  2. Der Conversion-Zeitraum beträgt 30 Tage ab dem ersten Klick des Kunden auf den Partnerlink.

  3. Klickt ein Kunde auf mehrere Partnerlinks, gilt das Last-Click-Attributionsmodell – die Provision erhält der Partner, dessen Link zuletzt vor dem Kauf angeklickt wurde.

  4. Der Administrator setzt branchenübliche Tracking-Technologie ein, kann jedoch aufgrund von Faktoren, die außerhalb unserer Kontrolle liegen (Cookie-Blockierung, technische Probleme usw.), keine 100%ige Tracking-Genauigkeit garantieren.

  5. Partner dürfen keine Methoden zur künstlichen Erhöhung von Klicks oder zur Manipulation des Trackings einsetzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

    • Cookie Stuffing
    • Erzwungene Klicks
    • Irreführende Weiterleitungen
    • Automatisierte Klicksysteme

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Provisionen werden monatlich berechnet und werden fällig, nachdem die geltende Rückgabefrist abgelaufen ist (in der Regel 14-30 Tage nach dem Kauf).

  2. Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 50 EUR. Provisionen unterhalb dieser Schwelle werden auf den Folgemonat übertragen.

  3. Zahlungen werden bis zum 10. Tag jedes Monats für Provisionen des Vormonats ausgeführt.

  4. Partner müssen gültige Steuerunterlagen und Zahlungsinformationen vorlegen, um Zahlungen zu erhalten.

  5. Zur Verfügung stehende Zahlungsmethoden sind:

    • Banküberweisung (SEPA für EU-Partner)
    • PayPal (sofern verfügbar)
    • Andere mit dem Administrator vereinbarte Methoden
  6. Partner sind für sämtliche Steuern auf Provisionseinnahmen gemäß den für sie geltenden Gesetzen und Vorschriften verantwortlich.

§ 7 Marketingrichtlinien

  1. Partner erhalten Zugang zu genehmigten Marketingmaterialien, darunter:

    • Logos und Markenassets
    • Produktbilder und -beschreibungen
    • Banner-Werbung
    • Textlinks und Werbetexte
  2. Partner müssen folgende Marketingrichtlinien einhalten:

    • Ausschließlich genehmigte Marketingmaterialien verwenden oder Materialien erstellen, die Framky-Produkte wahrheitsgetreu darstellen
    • Sich klar als unabhängige Partner zu erkennen geben und nicht als Angestellte oder offizielle Vertreter von Framky auftreten
    • Keine falschen, irreführenden oder übertriebenen Aussagen über Framky-Produkte treffen
    • Alle in ihrer Rechtsordnung geltenden Werbegesetze und -vorschriften einhalten
    • Angemessene Offenlegungen bezüglich ihrer Affiliate-Beziehung gemäß den gesetzlichen Anforderungen einbinden
  3. Partner dürfen Framky über folgende Kanäle bewerben:

    • Eigene Websites und Blogs
    • Social-Media-Kanäle
    • E-Mail-Newsletter (nur an Abonnenten, die ausdrücklich zugestimmt haben)
    • Content-Marketing und Rezensionen
    • Andere vom Administrator genehmigte Kanäle
  4. Verbotene Werbemethoden umfassen:

    • Spam oder unaufgeforderte Kommunikation
    • Bezahlte Suchwerbung auf markenrechtlich geschützten Begriffen (sofern nicht genehmigt)
    • Irreführende Domainnamen, die mit offiziellen Framky-Auftritten verwechselt werden könnten
    • Websites mit Inhalten für Erwachsene, gewalttätigen, diskriminierenden oder illegalen Inhalten
    • Jede Methode, die der Reputation von Framky schaden könnte

§ 8 Geistiges Eigentum

  1. Der Administrator gewährt Partnern eine beschränkte, nicht ausschließliche, widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Marken und Marketingmaterialien von Framky ausschließlich zur Bewerbung von Framky-Produkten im Rahmen des Partnerprogramms.

  2. Diese Lizenz erlischt unmittelbar mit Beendigung der Teilnahme des Partners am Programm.

  3. Partner dürfen nicht:

    • Logos oder Marken von Framky verändern
    • Domainnamen registrieren, die Framky-Marken enthalten
    • Bearbeitungen auf Grundlage des geistigen Eigentums von Framky erstellen
    • Das Branding von Framky in einer Weise verwenden, die eine Empfehlung von Produkten Dritter nahelegt
  4. Alle Rechte am geistigen Eigentum an Framky-Materialien verbleiben beim Administrator.

§ 9 Datenschutz

  1. Partner müssen bei der Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm alle geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich der DSGVO, einhalten.

  2. Partner dürfen keine Kundendaten von Framky erheben, außer soweit dies für das Attributions-Tracking über genehmigte Methoden erforderlich ist.

  3. Sämtliche über das Partnerprogramm zugänglichen Kundendaten müssen:

    • Ausschließlich für Zwecke des Partnerprogramms verwendet werden
    • Mit angemessenen Sicherheitsmaßnahmen geschützt werden
    • Bei Beendigung der Partnervereinbarung gelöscht werden
    • Niemals verkauft oder an Dritte weitergegeben werden
  4. Der Umgang des Administrators mit Partnerdaten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

  1. Die Partnervereinbarung beginnt mit der Aufnahme in das Programm und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht gekündigt wird.

  2. Beide Parteien können die Vereinbarung jederzeit mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von 30 Tagen beenden.

  3. Der Administrator kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, einschließlich:

    • Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    • Betrügerische oder irreführende Praktiken
    • Rufschädigung von Framky
    • Illegale Aktivitäten
    • Inaktivität über mehr als 12 Monate
  4. Bei Beendigung:

    • Muss der Partner alle Werbeaktivitäten sofort einstellen
    • Sämtliche Framky-Links und -Materialien von seinen Auftritten entfernen
    • Ausstehende Provisionen werden gemäß den üblichen Zahlungsbedingungen ausgezahlt
    • Der Zugang des Partners zum Partner-Dashboard wird entzogen

§ 11 Haftung und Freistellung

  1. Der Administrator stellt das Partnerprogramm „wie besehen" ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung zur Verfügung.

  2. Der Administrator haftet nicht für:

    • Entgangene Gewinne oder Provisionen aufgrund von Tracking-Fehlern
    • Änderungen der Provisionssätze oder Programmbedingungen
    • Technische Probleme oder Ausfallzeiten
    • Handlungen vermittelter Kunden
  3. Partner verpflichten sich, den Administrator von sämtlichen Ansprüchen, Schäden oder Aufwendungen freizustellen, die sich ergeben aus:

    • Den Werbeaktivitäten des Partners
    • Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    • Verletzung von Rechten Dritter
    • Verstößen gegen geltende Gesetze oder Vorschriften
  4. Die Gesamthaftung des Administrators aus dieser Vereinbarung ist auf den Gesamtbetrag der in den vorangegangenen 12 Monaten an den Partner gezahlten Provisionen begrenzt.

§ 12 Änderungen

  1. Der Administrator behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

  2. Partner werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten wesentlicher Änderungen per E-Mail benachrichtigt.

  3. Die fortgesetzte Teilnahme am Partnerprogramm nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.

  4. Ist ein Partner mit Änderungen nicht einverstanden, kann er seine Teilnahme gemäß § 10 beenden.

§ 13 Sonstige Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des Partnerprogramms dar.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.

  3. Die Partnerbeziehung begründet kein Arbeits-, Vertretungs-, Joint-Venture- oder Franchiseverhältnis zwischen den Parteien.

  4. Partner dürfen ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne schriftliche Zustimmung des Administrators nicht abtreten.

  5. Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser Bedingungen stellt keinen Verzicht auf diese Bestimmung dar.

§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht Polens.

  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Partnerprogramm ergeben oder mit diesem zusammenhängen, werden durch Verhandlungen nach Treu und Glauben beigelegt.

  3. Scheitern die Verhandlungen, werden Streitigkeiten dem zuständigen Gericht in Warschau, Polen, vorgelegt.

  4. Partner bestätigen, dass sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden haben und sich an sie gebunden erklären.

§ 15 Partner-Handle, persönlicher Gutschein und Online-Präsenz

Dieser Abschnitt gilt für alle Partner im Programm und ergänzt §§ 1-14.

  1. Erfordernis einer aktiven Online-Präsenz. Jeder Partner muss mindestens eine aktive, für seine Zielgruppe relevante Online-Präsenz unterhalten — beispielsweise eine Unternehmenswebsite, ein professionelles Portfolio, ein aktives Social-Media-Profil oder einen anderen öffentlichen Kanal, über den der Partner seine Arbeit bewirbt. Der Administrator kann die Online-Präsenz des Partners jederzeit überprüfen und die Teilnahme des Partners am Programm aussetzen, wenn die Präsenz nicht mehr aktiv ist oder nicht mehr zu der Zielgruppe passt, für die der Partner in das Programm aufgenommen wurde.

  2. Partner-Handle. Bei Aufnahme in das Programm wählt jeder Partner ein eindeutiges Handle — eine kurze alphanumerische Kennung mit 3 bis 30 Zeichen, bestehend aus Kleinbuchstaben, Ziffern und Bindestrichen, beginnend und endend mit einem alphanumerischen Zeichen. Das Handle wird zu:

    • dem Affiliate-Kurzlink des Partners in der Form framky.com/{handle}, der als kompakte, über Kanäle hinweg teilbare Tracking-URL dient, und
    • dem öffentlichen Gutscheincode des Partners (in Großbuchstabenform des Handles), der von den durch den Partner vermittelten Kunden verwendet wird.
  3. Reservierte Handles. Der Administrator führt eine Liste reservierter Handles, die nicht vergeben werden können, einschließlich: Sprachpräfixe, bestehende Seitenrouten, mit der Marke Framky zusammenhängende Namen sowie Namen, die nach Einschätzung des Administrators Kunden irreführen oder mit Rechten Dritter kollidieren würden. Der Administrator kann jede Handle-Anfrage nach eigenem Ermessen ablehnen und ein zuvor zugewiesenes Handle zurückfordern, falls sich später herausstellt, dass es diesen Regeln widerspricht.

  4. Persönlicher Gutschein für eigene Bestellungen des Partners. Zusätzlich zum öffentlichen Gutscheincode erhält jeder Partner einen persönlichen Gutscheincode, der ausschließlich für die eigenen Bestellungen des Partners reserviert ist — zum Beispiel Muster für das Studio oder Büro des Partners, Geschenke oder die persönliche Nutzung. Mit dem persönlichen Gutschein bezahlte Bestellungen erhalten keine Provision, da solche Bestellungen keine Vermittlung von Drittkunden darstellen.

  5. Verbot der Selbstzuordnung. Partner dürfen den öffentlichen Gutscheincode nicht für eigene Bestellungen verwenden. Hierfür existiert der persönliche Gutschein. Der Administrator überwacht Bestellungen auf Anzeichen einer Selbstzuordnung, einschließlich übereinstimmender E-Mail-Adressen, Lieferadressen und IP-Adressen zwischen dem Konto des Partners und dem vermittelten Kunden. Bei als selbstzugeordnet identifizierten Bestellungen kann die Provision storniert werden und bei wiederholtem oder grobem Missbrauch kann dies zur Aussetzung oder Beendigung der Teilnahme des Partners am Programm führen.

  6. Übertragbarkeit des Handles. Partner-Handles sind nicht übertragbar. Ein Handle bleibt dem Partner zugeordnet, der es gewählt hat, solange der Partner im Programm aktiv bleibt. Nach Beendigung der Partnervereinbarung kann der Administrator das Handle außer Dienst stellen oder nach einer angemessenen Frist einem anderen Partner neu zuweisen.


Zuletzt aktualisiert: November 2024

Bei Fragen zum Partnerprogramm kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected]