Administrator – Framky sp. z o. o. mit Sitz in Warschau (05-075), Śliska 20, eingetragen im Unternehmerregister unter KRS-Nr. 0000899512, NIP: 5213928409, REGON: 38893179800000, Stammkapital: 100.000 PLN.
Partnerprogramm – Affiliate-Marketing-Programm, das vom Administrator betrieben wird und es Partnern ermöglicht, Provisionen durch die Bewerbung von Framky-Produkten zu verdienen.
Partner – eine natürliche Person oder ein Unternehmen, die/das sich erfolgreich für das Partnerprogramm registriert und angenommen wurde.
Partnerkonto – ein spezielles Konto im Partner-Panel, über das der Partner Empfehlungen und Provisionen verfolgen sowie auf Marketingmaterialien zugreifen kann.
Partner-Link – eine eindeutige Tracking-URL, die jedem Partner zur Identifizierung geworbener Kunden zugewiesen wird.
Provision – die monetäre Vergütung, die Partnern für erfolgreiche Empfehlungen gezahlt wird, die zu abgeschlossenen Käufen führen.
Conversion-Fenster – der Zeitraum von 30 Tagen, innerhalb dessen ein Kauf eines geworbenen Kunden dem Partner zugeordnet wird.
Partner-Panel – das Online-Dashboard, über das Partner ihre Leistung überwachen, auf Marketingmaterialien zugreifen und ihr Konto verwalten können.
Das Partnerprogramm wird vom Administrator betrieben und ermöglicht es Partnern, Provisionen durch die Bewerbung von Framky-Produkten und -Dienstleistungen zu verdienen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen dem Administrator und den Partnern. Durch die Teilnahme am Partnerprogramm akzeptieren Sie diese Bedingungen vollständig.
Die Teilnahme am Partnerprogramm ist kostenlos. Für die Registrierung, Teilnahme oder den Zugang zu Marketingmaterialien fallen keine Gebühren an.
Der Administrator behält sich das Recht vor, Anträge auf Teilnahme am Partnerprogramm nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.
Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder das in ihrer Gerichtsbarkeit geltende gesetzliche Volljährigkeitsalter erreicht haben, je nachdem, welches höher ist.
Um am Partnerprogramm teilzunehmen, müssen Bewerber das Registrierungsformular ausfüllen und genaue und vollständige Informationen angeben, einschließlich:
Der Administrator prüft die Anträge innerhalb von 5 Werktagen und benachrichtigt die Bewerber per E-Mail über Annahme oder Ablehnung.
Partner sind dafür verantwortlich, die Informationen in ihrem Partnerkonto aktuell und korrekt zu halten.
Partnerkonten sind nicht übertragbar und dürfen nicht verkauft, geteilt oder an Dritte abgetreten werden.
Partner müssen ihre Zugangsdaten schützen und den Administrator unverzüglich über jeden unbefugten Zugriff oder Sicherheitsverletzungen informieren.
Das Partnerprogramm verwendet die folgenden festen Sätze:
Die Sätze in Abs. 1 gelten einheitlich für alle Partner, unabhängig von Verkaufsvolumen, Produktkategorie oder Aktionszeitraum, es sei denn, es wurde schriftlich zwischen dem Partner und dem Administrator ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Aktuelle Sätze werden auch im Partner-Panel veröffentlicht. Jede Änderung der in Abs. 1 festgelegten Sätze wird den Partnern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt, gemäß § 12.
Provisionen (sowohl die 20 % Partnerprovision als auch die 2 % Empfehlungsprovision) werden auf derselben Basis berechnet – dem Nettobetrag, den der Administrator tatsächlich vom Kunden nach dem 25 %-Rabatt und ohne USt., Versandkosten sowie etwaige Rückerstattungen, Rücksendungen oder Rückbuchungen erhalten hat.
Provisionen werden nur für abgeschlossene Käufe verdient, bei denen:
Kundenempfehlungen werden mittels Cookies und dem eindeutigen Tracking-Link des Partners verfolgt.
Das Conversion-Fenster beträgt 30 Tage ab dem ersten Klick des Kunden auf den Partner-Link.
Klickt ein Kunde auf mehrere Partner-Links, gilt das Last-Click-Attributionsmodell – der Partner, dessen Link zuletzt vor dem Kauf geklickt wurde, erhält die Provision.
Der Administrator verwendet branchenübliche Tracking-Technologien, kann jedoch aufgrund von Faktoren, die außerhalb unserer Kontrolle liegen (Cookie-Blockierung, technische Probleme usw.), keine 100%ige Tracking-Genauigkeit garantieren.
Partner dürfen keine Methoden verwenden, um Klicks künstlich zu erhöhen oder das Tracking zu manipulieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Provisionen werden monatlich berechnet und werden fällig, nachdem die anwendbare Rückgabefrist abgelaufen ist (typischerweise 14-30 Tage nach dem Kauf).
Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 50 EUR. Provisionen unter diesem Schwellenwert werden auf den Folgemonat übertragen.
Zahlungen werden bis zum 10. Tag jedes Monats für die im Vormonat verdienten Provisionen bearbeitet.
Partner müssen gültige Steuerunterlagen und Zahlungsinformationen bereitstellen, um Zahlungen zu erhalten.
Verfügbare Zahlungsmethoden umfassen:
Partner sind für alle Steuern auf Provisionserträge gemäß ihren lokalen Gesetzen und Vorschriften verantwortlich.
Partner erhalten Zugang zu genehmigten Marketingmaterialien, einschließlich:
Partner müssen die folgenden Marketingrichtlinien einhalten:
Partner dürfen Framky bewerben über:
Verbotene Werbemethoden umfassen:
Der Administrator gewährt Partnern eine beschränkte, nicht-exklusive, widerrufliche Lizenz zur Nutzung von Framky-Marken und Marketingmaterialien ausschließlich zur Bewerbung von Framky-Produkten im Rahmen des Partnerprogramms.
Diese Lizenz erlischt sofort mit Beendigung der Teilnahme des Partners am Programm.
Partner dürfen nicht:
Alle geistigen Eigentumsrechte an Framky-Materialien verbleiben beim Administrator.
Partner müssen alle anwendbaren Datenschutzgesetze, einschließlich der DSGVO, einhalten, wenn sie personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm erheben oder verarbeiten.
Partner dürfen keine Framky-Kundendaten erheben, es sei denn, dies ist für die Attributionsverfolgung durch genehmigte Methoden erforderlich.
Alle über das Partnerprogramm zugänglichen Kundendaten müssen:
Der Umgang des Administrators mit Partnerdaten unterliegt unserer Datenschutzerklärung.
Die Partnervereinbarung beginnt mit der Annahme in das Programm und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht gekündigt wird.
Jede Partei kann die Vereinbarung jederzeit mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von 30 Tagen beenden.
Der Administrator kann fristlos aus wichtigem Grund kündigen, einschließlich:
Bei Beendigung:
Der Administrator stellt das Partnerprogramm „wie besehen“ ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistungen jeglicher Art zur Verfügung.
Der Administrator haftet nicht für:
Partner erklären sich damit einverstanden, den Administrator von allen Ansprüchen, Schäden oder Ausgaben freizustellen und schadlos zu halten, die sich ergeben aus:
Die Gesamthaftung des Administrators im Rahmen dieser Vereinbarung übersteigt nicht die gesamten Provisionen, die dem Partner in den vorangegangenen 12 Monaten gezahlt wurden.
Der Administrator behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
Partner werden über wesentliche Änderungen per E-Mail mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten benachrichtigt.
Die fortgesetzte Teilnahme am Partnerprogramm nach Inkrafttreten der Änderungen stellt die Annahme der geänderten Bedingungen dar.
Ist ein Partner mit Änderungen nicht einverstanden, kann er seine Teilnahme gemäß § 10 beenden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des Partnerprogramms dar.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen für nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
Die Partnerbeziehung begründet kein Arbeits-, Agentur-, Joint-Venture- oder Franchiseverhältnis zwischen den Parteien.
Partner dürfen ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die schriftliche Zustimmung des Administrators nicht abtreten.
Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser Bedingungen stellt keinen Verzicht auf diese Bestimmung dar.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen Polens.
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm ergeben, werden durch Verhandlungen in gutem Glauben beigelegt.
Scheitern die Verhandlungen, werden Streitigkeiten dem zuständigen Gericht in Warschau, Polen, vorgelegt.
Partner bestätigen, dass sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und sich damit einverstanden erklärt haben, an sie gebunden zu sein.
Dieser Abschnitt gilt für alle Partner im Programm und ergänzt die §§ 1-14.
Anforderung einer aktiven Online-Präsenz. Jeder Partner muss mindestens eine aktive Online-Präsenz unterhalten, die für sein Publikum relevant ist – zum Beispiel eine Geschäftswebsite, ein professionelles Portfolio, ein aktives Social-Media-Profil oder einen anderen öffentlichen Kanal, über den der Partner seine Arbeit bewirbt. Der Administrator kann die Online-Präsenz des Partners jederzeit überprüfen und die Teilnahme des Partners am Programm aussetzen, wenn die Präsenz nicht mehr aktiv ist oder nicht mehr dem Publikum entspricht, für das der Partner in das Programm aufgenommen wurde.
Empfehlungslink. Nach der Aufnahme in das Programm erhält jeder Partner einen eindeutigen Empfehlungslink in der Form framky.com/{slug}, wobei {slug} eine kurze alphanumerische Kennung zwischen 3 und 30 Zeichen ist, bestehend aus Kleinbuchstaben, Ziffern und Bindestrichen, die mit einem alphanumerischen Zeichen beginnt und endet. Der Empfehlungslink dient als kompakte Tracking-URL des Partners, die über verschiedene Kanäle geteilt werden kann. Dieselbe Kennung in Großbuchstaben wird auch als öffentlicher Gutscheincode des Partners von den vom Partner geworbenen Kunden verwendet.
Reservierte Kennungen. Der Administrator führt eine Liste reservierter Kennungen, die nicht in einem Empfehlungslink verwendet werden können, einschließlich: Gebietsschema-Präfixe, bestehende Website-Routen, Framky-Markenbezogene Namen und Namen, die nach Ansicht des Administrators Kunden irreführen oder mit Rechten Dritter kollidieren würden. Der Administrator kann jede Empfehlungslink-Anfrage nach eigenem Ermessen ablehnen und einen zuvor zugewiesenen Empfehlungslink zurückfordern, wenn sich später herausstellt, dass er mit diesen Regeln kollidiert.
Persönlicher Gutschein für eigene Bestellungen des Partners. Zusätzlich zum öffentlichen Gutscheincode erhält jeder Partner einen persönlichen Gutscheincode, der ausschließlich für die eigenen Bestellungen des Partners reserviert ist – zum Beispiel Muster für das Studio oder Büro des Partners, Geschenke oder den persönlichen Gebrauch. Mit dem persönlichen Gutschein bezahlte Bestellungen generieren keine Provision, da solche Bestellungen keine Empfehlungen von Drittkunden darstellen.
Verbotene Selbstzuordnung. Partner dürfen den öffentlichen Gutscheincode oder ihren eigenen Empfehlungslink nicht für eigene Bestellungen verwenden. Dafür existiert der persönliche Gutschein. Der Administrator überwacht Bestellungen auf Anzeichen von Selbstzuordnung, einschließlich übereinstimmender E-Mail-Adressen, Lieferadressen und IP-Adressen zwischen dem Konto des Partners und dem geworbenen Kunden. Als selbstzugeordnet identifizierte Bestellungen können zur Stornierung der Provision führen und, bei wiederholtem oder schwerwiegendem Missbrauch, zur Aussetzung oder Beendigung der Teilnahme des Partners am Programm.
Übertragbarkeit des Empfehlungslinks. Partner-Empfehlungslinks sind nicht übertragbar. Ein Empfehlungslink bleibt so lange mit dem Partner verbunden, der ihn ausgewählt hat, wie der Partner im Programm aktiv ist. Nach Beendigung der Partnervereinbarung kann der Administrator den Empfehlungslink zurückziehen oder ihn nach einer angemessenen Frist einem anderen Partner zuweisen.
Dieser Abschnitt regelt die in § 4 Abs. 1 eingeführte Empfehlungsprovision und gilt für alle Partner im Programm.
Werben Sie andere Partner und verdienen Sie auch an deren Verkäufen. Als Partner können Sie Fotografen und andere Unternehmen einladen, dem Programm über Ihren eigenen Affiliate-Link beizutreten (der „werbende Partner“). Jeder, der dem Programm über diesen Link beitritt (der „geworbene Partner“), führt sein eigenes Geschäft zu denselben Bedingungen wie jeder andere Partner – und Sie verdienen eine zusätzliche Empfehlungsprovision an dessen qualifizierenden Verkäufen an Endkunden. Die Struktur ist wie folgt: Werbender Partner → Geworbener Partner → Kunde. Die Empfehlungsprovision geht immer an den Partner, der einen bestimmten geworbenen Partner direkt eingeladen hat – und sobald ein geworbener Partner selbst beginnt, andere einzuladen, gehört die Empfehlungsprovision aus den Verkäufen dieser neuen Partner ihm.
Satz. Die Empfehlungsprovision beträgt 2 % des vom Kunden gezahlten Nettobetrags – berechnet auf derselben Basis wie die 20 % Partnerprovision des geworbenen Partners – für jede qualifizierende Bestellung, die dem Affiliate-Link oder dem öffentlichen Gutscheincode des geworbenen Partners zugeordnet ist, solange der geworbene Partner im Programm aktiv bleibt.
Zahlung aus der Marge des Administrators. Die Empfehlungsprovision wird vom Administrator aus seiner eigenen Marge gezahlt. Sie mindert nicht die 20 % Provision, die der geworbene Partner an seinen eigenen Verkäufen verdient, und sie mindert nicht den 25 % Rabatt, der dem Kunden gewährt wird.
Zuordnung und Zahlung. Die Empfehlungsprovision unterliegt demselben 30-tägigen Conversion-Fenster (§ 5), der Sperrfrist für Rücksendungen, den Regeln für die Rückabwicklung von Rückerstattungen, dem Mindestauszahlungsschwellenwert (§ 6 Abs. 2) und dem monatlichen Zahlungszyklus (§ 6 Abs. 3) wie die Standard-Partnerprovision.
Rechnungsstellung. Ist der werbende Partner ein Unternehmen, wird die Empfehlungsprovision auf der Provisionsrechnung des werbenden Partners, die an den Administrator ausgestellt wird, nach denselben Regeln wie die Standard-Partnerprovision dokumentiert. Die 2 % sind der Bruttobetrag auf der Provisionsrechnung; jede anfallende USt. wird vom werbenden Partner gemäß dem Steuerstatus des Partners zusätzlich zu den 2 % hinzugefügt.
Betrugsbekämpfung. Die folgenden Praktiken sind verboten und führen zur Rückabwicklung der betroffenen Empfehlungsprovision und, bei wiederholtem oder schwerwiegendem Missbrauch, zur Aussetzung oder Beendigung der Teilnahme am Programm:
Der Administrator behält sich das Recht vor, Empfehlungsketten jederzeit zu prüfen und Dokumente anzufordern, die den unabhängigen Betrieb des werbenden und geworbenen Partners belegen.
Wirkung der Kündigung. Wird die Teilnahme des geworbenen Partners am Programm aus irgendeinem Grund beendet (§ 10), erlischt das Recht des werbenden Partners auf Empfehlungsprovisionen aus den zukünftigen Verkäufen dieses geworbenen Partners automatisch am selben Datum. Bereits aufgelaufene Empfehlungsprovisionen für qualifizierende Bestellungen, die vor der Kündigung abgeschlossen wurden, werden gemäß den Standardzahlungsbedingungen (§ 6) ausgezahlt.
Änderungen des Empfehlungssatzes. Der in § 4 Abs. 1 und diesem § 16 festgelegte Empfehlungssatz von 2 % kann vom Administrator nur gemäß § 12 (mindestens 30 Tage vorherige Benachrichtigung per E-Mail an alle Partner) geändert werden.
Zuletzt aktualisiert: April 2026 – feste Sätze (25 % / 20 % / 2 %) und § 16 Partner-Empfehlungen hinzugefügt
Für Fragen zum Partnerprogramm kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected]